Arbeitsrecht · Rottweil

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen

Sie haben eine Kündigung, eine Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten. Sie möchten als Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten wirksam durchsetzen. Oder Sie müssen als Unternehmen eine personelle Entscheidung vorbereiten.

Wir klären mit Ihnen die Lage, bestimmen das angestrebte Ziel und bereiten die nächsten Schritte vor.

Juristisch präzise. Strategisch vorausschauend. Persönlich engagiert.

Kündigung erhalten?

Die Frist läuft ab Zugang.

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Manche Fragen müssen noch früher geprüft werden. Reagieren Sie gegenüber dem Arbeitgeber nicht vorschnell und unterschreiben Sie nichts.

Schweigen – Prüfen – Rat einholen – Entscheiden

Was jetzt wichtig ist
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Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Im Arbeitsverhältnis zählt nicht nur die rechtliche Bewertung. Entscheidend ist, welches Ergebnis Sie erreichen wollen: den Arbeitsplatz sichern, eine angemessene Abfindung verhandeln, offene Ansprüche durchsetzen oder eine belastende Situation beenden.

Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Position und der bestehenden Handlungsmöglichkeiten. Gemeinsam legen wir fest, welcher Weg zu Ihren beruflichen und wirtschaftlichen Zielen führt.

Typische Anliegen

  • Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Abmahnung und Versetzung
  • Arbeitsvertrag und Befristung
  • Vergütung, Bonus und Provision
  • Überstunden, Urlaub und Arbeitszeugnis
  • Krankheit und Konflikte am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliches Anliegen besprechen
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Betriebsräte

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Als Betriebsrat benötigen Sie verlässliche Informationen, klare Ziele und eine tragfähige Verhandlungsposition. Das gilt bei kurzfristigen personellen Maßnahmen ebenso wie bei betrieblichen Veränderungen.

Gemeinsam klären wir Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte. Wir prüfen Arbeitgeberentwürfe aus Sicht des Betriebsrats und entwickeln Regelungsvorschläge, die den Interessen der Beschäftigten dienen und sich im Betrieb umsetzen lassen.

Bei Verhandlungen, in der Einigungsstelle und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren richten wir unser Vorgehen an rechtlich durchsetzbaren Zielen aus und berücksichtigen Mehrheiten, Fristen und Risiken.

Typische Anliegen

  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Personelle Einzelmaßnahmen und Kündigungen
  • Arbeitszeit und Vergütungsgrundsätze
  • Technische Einrichtungen und Datenschutz
  • Gesundheitsschutz und Betriebsvereinbarungen
  • Umstrukturierung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Einigungsstelle und Beschlussverfahren
  • Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
Unterstützung für den Betriebsrat anfragen
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Unternehmen

Arbeitsrecht für Unternehmen

Personelle Entscheidungen müssen rechtlich haltbar sein und zu den betrieblichen Zielen passen. Dafür benötigen Sie frühzeitig Klarheit über Gestaltungsmöglichkeiten, Risiken und die sinnvolle Reihenfolge von Maßnahmen.

Wir bereiten arbeitsrechtliche Maßnahmen mit Ihnen vor, entwickeln passende vertragliche Regelungen und unterstützen Sie bei Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Besteht ein Betriebsrat, beziehen wir seine Beteiligungsrechte von Beginn an ein.

Typische Anliegen

  • Arbeitsverträge und Vertragsänderungen
  • Vergütungsmodelle, Bonus und Provision
  • Abmahnung, Versetzung und Kündigung
  • Krankheit und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Umstrukturierung und Personalabbau
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarungen und arbeitsgerichtliche Verfahren

Geschäftsführerdienstverträge und Vorstandsdienstverträge bearbeiten wir im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christoph Tschirdewahn unterstützt Arbeitnehmer, Unternehmen und Betriebsräte. Seine Arbeit verbindet das Individualarbeitsrecht mit dem Betriebsverfassungsrecht und den wirtschaftlichen Zusammenhängen unternehmerischer Entscheidungen.

Zum Anwaltsprofil

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Schildern Sie uns kurz, worum es geht und welche Entscheidung ansteht. Teilen Sie uns bitte mit, wenn bereits eine Frist läuft oder ein Termin festgesetzt wurde.

Bei einer Kündigung benötigen wir das genaue Zugangsdatum. Unternehmen und Betriebsräte sollten uns außerdem über den bisherigen Ablauf und den vorgesehenen Zeitrahmen informieren.