Strafrecht · Rottweil

Strafrecht: Verteidigung im Ermittlungs­verfahren und vor Gericht

Sie haben eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten. Bei Ihnen wurde durchsucht oder etwas beschlagnahmt. Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen. Oder gegen Sie wurde eine Maßnahme wegen Ihres Führerscheins oder Ihrer Fahrerlaubnis angeordnet.

Äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor Sie den Inhalt der Ermittlungsakte kennen. Das gilt auch dann, wenn Sie den Vorwurf für unbegründet halten oder die Angelegenheit schnell richtigstellen möchten.

Wir klären, was Ihnen vorgeworfen wird, sichern Ihre Rechte und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.

Juristisch präzise. Strategisch vorausschauend. Persönlich engagiert.

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Erst Akteneinsicht

Beschuldigt? Erst Akteneinsicht, dann entscheiden.

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Machen Sie deshalb gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Ermittlungsbehörden keine Angaben zur Sache, bevor wir die Ermittlungsakte geprüft haben.

Erst die Akte zeigt, auf welche Tatsachen und Beweismittel sich der Vorwurf stützt. Danach lässt sich entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder Sie weiterhin schweigen sollten.

Strafrechtlichen Vorwurf besprechen
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Ermittlungsverfahren

Verteidigung im Ermittlungs­verfahren

Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht ermöglicht es, den Tatvorwurf und die Beweislage einzuordnen und gezielt auf das Verfahren einzuwirken.

Wir nehmen Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft auf, beantragen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Ziel kann die Einstellung des Verfahrens sein. Ist das nicht erreichbar, bereiten wir die Verteidigung gegen einen Strafbefehl oder eine Anklage vor.

Typische Anliegen

  • Polizeiliche Vorladung
  • Anhörung als Beschuldigter
  • Akteneinsicht
  • Schriftliche Stellungnahme
  • Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Sicherung und Bewertung von Beweismitteln
  • Einstellung des Ermittlungsverfahrens
  • Vorbereitung auf Strafbefehl oder Anklage
Verteidigung im Ermittlungsverfahren anfragen
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Durchsuchung

Durchsuchung und Beschlagnahme

Eine Durchsuchung verlangt Ruhe und klare Entscheidungen. Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie keine freiwilligen Erklärungen. Informieren Sie uns so früh wie möglich.

Wir prüfen die Durchsuchungsanordnung, die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen und Daten sowie die Möglichkeiten, gegen die Maßnahmen vorzugehen. Zugleich klären wir, welche Folgen die gewonnenen Beweismittel für das weitere Verfahren haben können.

Typische Anliegen

  • Durchsuchung von Wohnung oder Geschäftsräumen
  • Sicherstellung und Beschlagnahme
  • Mobiltelefone, Computer und digitale Daten
  • Geschäftsunterlagen und Kontounterlagen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
  • Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände
  • Vorgehen gegen Ermittlungsmaßnahmen
Nach einer Durchsuchung Kontakt aufnehmen
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Festnahme und Haft

Festnahme und Untersuchungshaft

Nach einer Festnahme entscheidet das Gericht kurzfristig, ob Sie als beschuldigte Person freigelassen werden oder in Untersuchungshaft genommen werden. Der Haftbefehl, der Tatvorwurf und der geltend gemachte Haftgrund müssen deshalb umgehend geprüft werden.

Wir nehmen Kontakt zur festgenommenen Person auf, führen das Verteidigungsgespräch in der Justizvollzugsanstalt und prüfen, wie eine Freilassung erreicht werden kann. Je nach Lage kommen eine Haftprüfung, eine Haftbeschwerde oder die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Auflagen in Betracht.

Typische Anliegen

  • Vorläufige Festnahme
  • Vorführung vor den Haftrichter
  • Erlass eines Haftbefehls
  • Prüfung der Haftgründe
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Außervollzugsetzung des Haftbefehls
  • Auflagen zur Vermeidung der Untersuchungshaft
  • Verteidigung während der Untersuchungshaft
Wegen einer Festnahme oder Untersuchungshaft Kontakt aufnehmen
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Gerichtliches Verfahren

Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung

Ein Strafbefehl oder eine Anklage erfordert eine genaue Prüfung der Beweislage und der möglichen Folgen. Bei einem Strafbefehl müssen Sie außerdem die kurze Einspruchsfrist beachten. Teilen Sie uns deshalb das Zustellungsdatum sofort mit.

Wir prüfen, welches Verteidigungsziel erreichbar ist und wie es sich am besten verfolgen lässt. Kommt es zur Hauptverhandlung, bereiten wir diese mit Ihnen sorgfältig vor und verteidigen Sie vor Gericht.

Typische Anliegen

  • Prüfung eines Strafbefehls
  • Einspruch gegen den Strafbefehl
  • Prüfung der Anklageschrift
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Verständigung und Verfahrensbeendigung
  • Strafzumessung
  • Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen
Strafbefehl oder Anklage prüfen lassen
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Strafvollstreckung

Strafvollstreckung

Mit einem rechtskräftigen Urteil oder Strafbefehl ist das Verfahren nicht in jedem Fall abgeschlossen. Bei einer Geldstrafe, einer Ladung zum Strafantritt oder einem drohenden Widerruf der Bewährung können weitere Entscheidungen und Anträge erforderlich sein.

Wir prüfen die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und stimmen das Vorgehen mit Staatsanwaltschaft, Gericht oder Justizvollzugsanstalt ab. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche, familiäre und berufliche Situation.

Typische Anliegen

  • Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen
  • Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe
  • Ladung zum Strafantritt
  • Vollstreckungsaufschub
  • Zurückstellung der Strafvollstreckung
  • Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung
  • Widerruf einer Bewährung
  • Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer
Fragen zur Strafvollstreckung besprechen
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Fahrerlaubnis

Führerschein und Fahrerlaubnis

Ein Strafverfahren im Straßenverkehr kann auch den Führerschein oder die Fahrerlaubnis betreffen. Neben dem Tatvorwurf müssen deshalb die verkehrsrechtlichen und beruflichen Folgen frühzeitig berücksichtigt werden.

Wir prüfen vorläufige Maßnahmen, drohende Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei beziehen wir ein, ob Sie beruflich oder aus persönlichen Gründen auf das Führen eines Fahrzeugs angewiesen sind.

Typische Anliegen

  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Beschlagnahme des Führerscheins
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für die Neuerteilung
  • Verkehrsstraftaten
  • Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Maßnahme gegen Führerschein oder Fahrerlaubnis besprechen
Rechtsanwältin Cristiana H. Frick

Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht

Rechtsanwältin Cristiana H. Frick

Fachanwältin für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Cristiana H. Frick verteidigt Beschuldigte im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Sie prüft den Tatvorwurf und die Beweislage, entwickelt eine klare Verteidigungsstrategie und begleitet ihre Mandanten durch alle Abschnitte des Strafverfahrens.

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Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Schildern Sie uns kurz, welcher Vorwurf erhoben wird und welche Maßnahme bereits erfolgt ist. Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn jemand festgenommen wurde, eine Frist läuft, eine Vernehmung bevorsteht oder bereits ein Gerichtstermin bestimmt wurde.

Für eine erste Einschätzung benötigen wir die Vorladung, den Durchsuchungsbeschluss, den Haftbefehl, den Strafbefehl, die Anklageschrift, die Ladung zum Strafantritt oder andere Schreiben der Ermittlungsbehörden und Gerichte. Nennen Sie uns bitte auch das genaue Zustellungsdatum.