Beschuldigt? Erst Akteneinsicht, dann entscheiden.
Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Machen Sie deshalb gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Ermittlungsbehörden keine Angaben zur Sache, bevor wir die Ermittlungsakte geprüft haben.
Erst die Akte zeigt, auf welche Tatsachen und Beweismittel sich der Vorwurf stützt. Danach lässt sich entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder Sie weiterhin schweigen sollten.
Strafrechtlichen Vorwurf besprechen
