Insolvenzrecht · Rottweil

Insolvenzrecht für Unternehmen und Geschäftsleiter

Ihr Unternehmen gerät wirtschaftlich unter Druck. Die Liquidität reicht nicht mehr aus, Verbindlichkeiten bleiben offen oder wichtige Gläubiger drohen mit rechtlichen Schritten. Als Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber müssen Sie entscheiden, wie es weitergeht und welche Pflichten Sie jetzt treffen.

Wir ordnen die wirtschaftliche Lage rechtlich ein, prüfen Ihre Handlungsoptionen und zeigen persönliche Haftungsrisiken auf.

Juristisch präzise. Strategisch vorausschauend. Persönlich engagiert.

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Gesellschaftsrecht

Ergänzung zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir verstehen das Insolvenzrecht im Kern als Ergänzung zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, müssen Geschäftsleitung und Gesellschafter ihre Entscheidungen an insolvenzrechtlichen Vorgaben ausrichten.

Gesellschaftsrechtliche Strukturen, Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Pflichten der Geschäftsleitung und persönliche Haftungsrisiken greifen dann unmittelbar ineinander. Wir betrachten diese Fragen gemeinsam und beziehen auch die Auswirkungen auf Verträge, Beschäftigte und Beteiligungsverhältnisse ein.

Zum Handels- und Gesellschaftsrecht
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Unternehmenskrise

Handlungsoptionen in der Unternehmenskrise

Eine wirtschaftliche Krise verlangt zunächst eine belastbare Einschätzung der Lage. Kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen helfen nur, wenn sie rechtlich zulässig sind und zu einem tragfähigen Konzept führen.

Wir klären mit Ihnen, welche Entscheidungen anstehen und welche Maßnahmen noch möglich sind. Falls weitere Fachleute benötigt werden, stimmen wir die rechtliche Bearbeitung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Sanierungsberatern ab.

Typische Anliegen

  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit
  • Prüfung einer möglichen Überschuldung
  • Finanzierung durch Gesellschafter
  • Gesellschafterdarlehen
  • Verhandlungen mit Banken und Gläubigern
  • Sanierungsmöglichkeiten
  • Fortführung oder geordnete Beendigung des Unternehmens
  • Vorbereitung eines Insolvenzantrags
Handlungsoptionen prüfen
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Pflichten und Haftung

Pflichten und Haftung der Geschäftsleitung

In der Krise steigen die Anforderungen an Geschäftsführer und Vorstände. Sie müssen die wirtschaftliche Entwicklung laufend beobachten, die erforderlichen Informationen beschaffen und rechtzeitig auf eine mögliche Insolvenzreife reagieren.

Wir prüfen, welche Pflichten in der konkreten Situation bestehen und wie sich persönliche Haftungs- oder Strafbarkeitsrisiken begrenzen lassen.

Typische Anliegen

  • Überwachung der wirtschaftlichen Lage
  • Insolvenzantragspflicht
  • Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
  • Haftung gegenüber der Gesellschaft
  • Haftung gegenüber Gläubigern
  • Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten
  • Umgang mit Gesellschafterweisungen
  • Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen
Pflichten als Geschäftsführer oder Vorstand klären
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Insolvenzverfahren

Vor und während eines Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzantrag muss sorgfältig vorbereitet werden. Nach Eröffnung des Verfahrens entstehen neue rechtliche und wirtschaftliche Fragen für Geschäftsleitung, Gesellschafter und das Unternehmen.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Antrags und begleiten Sie im Verhältnis zum vorläufigen Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Gericht und zu den Gläubigern. Eine Tätigkeit als Insolvenzverwalter bieten wir nicht an.

Typische Anliegen

  • Vorbereitung eines Insolvenzantrags
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Kommunikation mit dem Insolvenzgericht
  • Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter
  • Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
  • Prüfung von Haftungsansprüchen
  • Gesellschafterdarlehen und Sicherheiten
  • Folgen des Verfahrens für Geschäftsleitung und Gesellschafter
Insolvenzrechtliches Vorgehen besprechen
Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Ihr Ansprechpartner im Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christoph Tschirdewahn bearbeitet insolvenzrechtliche Fragen als Teil seiner Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern und Gesellschaftern. Im Mittelpunkt stehen Handlungsoptionen in der Krise, Pflichten der Geschäftsleitung und persönliche Haftungsrisiken.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Schildern Sie uns kurz die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Entscheidungen, die anstehen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Zahlungsfristen ablaufen, Vollstreckungsmaßnahmen drohen oder bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde.

Für eine erste Einschätzung benötigen wir aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, eine Übersicht der fälligen Verbindlichkeiten und vorhandenen Zahlungsmittel sowie Schreiben von Banken, Gläubigern oder Behörden.