Ergänzung zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir verstehen das Insolvenzrecht im Kern als Ergänzung zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, müssen Geschäftsleitung und Gesellschafter ihre Entscheidungen an insolvenzrechtlichen Vorgaben ausrichten.
Gesellschaftsrechtliche Strukturen, Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Pflichten der Geschäftsleitung und persönliche Haftungsrisiken greifen dann unmittelbar ineinander. Wir betrachten diese Fragen gemeinsam und beziehen auch die Auswirkungen auf Verträge, Beschäftigte und Beteiligungsverhältnisse ein.
Zum Handels- und Gesellschaftsrecht
