Erbrecht · Rottweil

Erbrecht bei Streit um Nachlass, Pflichtteil und Erbfolge

Sie sind an einem Erbfall beteiligt und zwischen den Angehörigen besteht Streit. Es ist unklar, wer Erbe geworden ist, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören oder wie dieser verteilt werden soll. Oder ein Unternehmen beziehungsweise eine Gesellschaftsbeteiligung gehört zum Nachlass.

Wir klären Ihre rechtliche Position, prüfen die maßgeblichen Unterlagen und entwickeln einen Weg zur Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche.

Juristisch präzise. Strategisch vorausschauend. Persönlich engagiert.

01

Erbfolge und Nachlass

Streit über Erbfolge und Nachlass

Nach einem Erbfall ist nicht immer klar, wer Erbe geworden ist und welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören. Testamente können widersprüchlich formuliert sein. Angehörige bewerten frühere Zuwendungen unterschiedlich oder streiten über Konten, Immobilien und andere Vermögensgegenstände.

Wir prüfen Testamente, Erbverträge und die weiteren Unterlagen. Anschließend klären wir, welche Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt oder abgewehrt werden können.

Typische Anliegen

  • Streit über die Erbenstellung
  • Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen
  • Anfechtung eines Testaments
  • Erbscheinverfahren
  • Umfang und Zusammensetzung des Nachlasses
  • Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
Erbrechtliche Position klären
02

Erbengemeinschaft

Erben­gemeinschaften auseinandersetzen

Mehrere Erben können über den Nachlass grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Unterschiedliche Interessen führen deshalb leicht zu Blockaden. Das betrifft häufig Immobilien, Konten, Wertgegenstände oder Unternehmen, die nicht ohne Weiteres aufgeteilt werden können.

Wir klären die Rechte der Beteiligten, beschaffen die erforderlichen Informationen und entwickeln eine Lösung für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Lässt sich keine Einigung erreichen, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Typische Anliegen

  • Verwaltung des Nachlasses
  • Auskunft und Rechnungslegung
  • Nutzung von Nachlassgegenständen
  • Nachlassverbindlichkeiten
  • Bewertung von Immobilien und Beteiligungen
  • Verkauf oder Übernahme einzelner Vermögenswerte
  • Auseinandersetzungsvereinbarungen
  • Teilungsversteigerung von Nachlassimmobilien
Konflikt in einer Erbengemeinschaft besprechen
03

Pflichtteil

Pflichtteil, Auskunft und Bewertung

Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann Pflichtteilsansprüche haben. Für deren Berechnung müssen Bestand und Wert des Nachlasses geklärt werden. Auch frühere Schenkungen können eine Rolle spielen.

Wir verlangen die erforderlichen Auskünfte, prüfen Nachlassverzeichnisse und Bewertungen und berechnen die Ansprüche. Erben unterstützen wir bei der Prüfung und Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.

Typische Anliegen

  • Pflichtteilsansprüche
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Auskunft über den Nachlass
  • Notarielles Nachlassverzeichnis
  • Wertermittlung von Immobilien
  • Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen
  • Anrechnung früherer Zuwendungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen
Pflichtteilsanspruch prüfen lassen
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Familie

Erbrecht an der Schnittstelle zum Familienrecht

Erbrechtliche Auseinandersetzungen entstehen häufig innerhalb der Familie. Ehe, Scheidung, Abstammung und frühere Zuwendungen können bestimmen, wer am Nachlass beteiligt ist und welche Ansprüche bestehen.

Rechtsanwältin Cristiana H. Frick bearbeitet das Erbrecht als an das Familienrecht angrenzende Materie. Sie berücksichtigt die persönlichen und familienrechtlichen Verhältnisse, die den Erbfall und den Konflikt zwischen den Beteiligten prägen.

Zum Familienrecht
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Unternehmen

Erbrecht an der Schnittstelle zum Recht der Unternehmen

Gehören ein Unternehmen oder Gesellschaftsanteile zum Nachlass, reicht der Blick auf das Erbrecht allein nicht aus. Gesellschaftsvertrag, Nachfolgeregelungen, Stimmrechte und Abfindungsbestimmungen können entscheiden, ob und wie eine Beteiligung auf die Erben übergeht.

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn bearbeitet das Erbrecht als angrenzende Materie zum Recht der Unternehmen. Er verbindet die erbrechtliche Beurteilung mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht und den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und der Beteiligten.

Typische Anliegen

  • Unternehmen und Gesellschaftsanteile im Nachlass
  • Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
  • Eintritt von Erben in eine Gesellschaft
  • Stimm- und Verwaltungsrechte
  • Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen
  • Abfindungsansprüche
  • Konflikte zwischen Erben und Mitgesellschaftern
  • Fortführung oder Verwertung des Unternehmens

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christoph Tschirdewahn bearbeitet Erbfälle mit unternehmerischem oder gesellschaftsrechtlichem Bezug. Dazu gehören Unternehmen und Beteiligungen im Nachlass, gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen und Konflikte zwischen Erben und Mitgesellschaftern.

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Rechtsanwältin Cristiana H. Frick

Rechtsanwältin Cristiana H. Frick

Fachanwältin für Familienrecht

Cristiana H. Frick bearbeitet erbrechtliche Streitigkeiten mit familienrechtlichem Bezug. Im Mittelpunkt stehen Konflikte innerhalb von Familien, Erbengemeinschaften sowie Pflichtteils- und Auskunftsansprüche.

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Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Schildern Sie uns kurz, wer am Nachlass beteiligt ist und worüber Streit besteht. Teilen Sie uns bitte mit, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren läuft oder eine Frist einzuhalten ist.

Für eine erste Einschätzung benötigen wir das Testament oder den Erbvertrag, vorhandene Nachlassverzeichnisse, gerichtliche Schreiben und die bisherige Korrespondenz. Bei einem Unternehmen im Nachlass benötigen wir zusätzlich den Gesellschaftsvertrag und Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen.