Arbeitsrecht · Kündigung

Kündigung erhalten: Was jetzt wichtig ist

Sie haben eine Kündigung erhalten. Für eine Kündigungsschutzklage bleiben regelmäßig nur drei Wochen ab Zugang. Manche Fragen müssen noch früher geklärt werden.

Treffen Sie deshalb keine vorschnelle Entscheidung. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte. Legen Sie sich auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber noch nicht fest.

Schweigen – Prüfen – Rat einholen – Entscheiden

Regelmäßige Klagefrist3Wochen

ab Zugang der Kündigung

01 · Schweigen

Legen Sie Ihre Karten nicht offen

Niemand würde beim Poker sein Blatt offenlegen oder mitteilen, bis wohin er mitgehen wird. Genauso verhalten Sie sich nach Erhalt der Kündigung. Was können Sie zum Beispiel von Verhandlungen über eine Abfindung erwarten, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass Sie heilfroh über die Kündigung sind, auf keinen Fall mehr bleiben wollen und nur noch eine möglichst hohe Abfindung anstreben?

Hören Sie sich alles an, was man Ihnen vorschlägt und anbietet. Machen Sie sich, wenn möglich, Notizen. Aber legen Sie sich niemals fest. Sie sagen nicht Ja und Sie sagen nicht Nein. Sie sagen: Vielleicht. Oder: Darüber habe ich noch nicht nachgedacht. Das müsste ich mir überlegen. Dazu kann ich spontan nichts sagen. Und Sie sagen: Können Sie mir Ihren Vorschlag bitte schriftlich geben? Denken Sie daran: Wer Ihnen keine Zeit für Überlegungen lassen möchte, will Sie in aller Regel über den Tisch ziehen.

Vorgehen nach der Kündigung besprechen

02 · Prüfen

Fakten klären, Unterlagen sichern

Bewahren Sie das Kündigungsschreiben und den Briefumschlag auf. Notieren Sie, wann und wie Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Stellen Sie außerdem die Unterlagen zusammen, die für eine Prüfung Ihrer Optionen benötigt werden. Überlegen Sie, ob und inwieweit die behaupteten Kündigungsgründe zutreffen – oder eben nicht.

Wichtige Unterlagen

  • Kündigungsschreiben und Briefumschlag
  • Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen
  • letzte Gehaltsabrechnungen
  • Abmahnungen und sonstige Schreiben des Arbeitgebers
  • Zielvereinbarungen und Provisionsregelungen
  • einschlägige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  • Schriftverkehr zum Hintergrund der Kündigung
  • Angaben zu Betriebsrat, Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Elternzeit
Kündigung und Unterlagen prüfen lassen

03 · Rat einholen

Nicht erst am Ende der Frist

Ob eine Kündigung wirksam ist, lässt sich nur anhand des konkreten Arbeitsverhältnisses beurteilen. Dabei geht es nicht allein um den Kündigungsgrund. Auch Form, Zugang, Kündigungsfrist, Unterschrift, Beteiligung des Betriebsrats und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz können entscheidend sein.

Ohne Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht werden Sie keine fundierte Entscheidung treffen können. Auch nicht allein mit ChatGPT und Kollegen. Denn die KI beantwortet nur die Fragen, die ihr gestellt werden, und sie ist nicht in der Lage, taktische Erwägungen für den Umgang mit Ihrem konkreten Arbeitgeber anzustellen.

Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Drei-Wochen-Frist. Einzelne Einwendungen können schon vorher eine Reaktion verlangen.

Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren

04 · Entscheiden

Arbeitsplatz, Abfindung oder geordnete Trennung

Erst nach der rechtlichen Prüfung sollten Sie das weitere Vorgehen festlegen. Mögliche Ziele sind:

  • Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
  • Verhandlung über eine Abfindung
  • bezahlte Freistellung
  • vorzeitige Beendigung gegen einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich
  • Regelung von Urlaub, Überstunden und variabler Vergütung
  • Erteilung eines guten Arbeitszeugnisses
  • Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • geordnete Rückgabe von Arbeitsmitteln oder eines Dienstwagens

Ein Anspruch auf Abfindung entsteht nicht deshalb, weil der Arbeitgeber gekündigt hat. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung angeboten wird, hängt davon ab, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken die Kündigung für beide Seiten mit sich bringt.

Wir klären mit Ihnen, welches Ergebnis erreichbar ist und welcher Weg zu diesem Ziel führt.

Strategie und Verhandlungsziele festlegen

Sofort prüfen

Die ersten Tage nach Zugang der Kündigung

Einzelne Fragen dulden keinen Aufschub. Entscheidend ist zunächst, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Dieses Datum bestimmt regelmäßig den Beginn der Drei-Wochen-Frist.

Auch die Person, die das Kündigungsschreiben unterzeichnet hat, kann eine Rolle spielen. Es kommt vor, dass eine Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, weil sie von einer hierzu nicht berechtigten Person unterschrieben wurde. Hat ein Vertreter unterschrieben und keine Vollmachtsurkunde vorgelegt, kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen unverzüglich zurückgewiesen werden. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. Dafür stehen nur wenige Tage zur Prüfung zur Verfügung; eine Woche ist in aller Regel bereits zu lang. Ob diese Möglichkeit besteht, muss daher sofort geprüft werden.

Melden Sie sich außerdem rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Liegen zwischen der Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, muss die Meldung grundsätzlich innerhalb von drei Tagen erfolgen. Das gilt auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung klagen.

Sofortige Schritte nach der Kündigung klären

Klagefrist

Die Drei-Wochen-Frist: das Schafott des Kündigungsschutzes

Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam. Das kann auch dann gelten, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Eine nachträgliche Zulassung der Klage kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.

Verlassen Sie sich deshalb nicht auf laufende Gespräche mit dem Arbeitgeber. Verhandlungen über eine Abfindung oder eine einvernehmliche Lösung hemmen die Klagefrist nicht.

Also: Umgehend nach Erhalt der Kündigung einen Termin mit dem Fachanwalt vereinbaren. Und bei längerer Abwesenheit jemanden beauftragen, die Post zu öffnen und bei Eingang einer Kündigung Bescheid zu geben.

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Christoph Tschirdewahn

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christoph Tschirdewahn unterstützt Arbeitnehmer nach einer Kündigung bei der rechtlichen Prüfung, der Kündigungsschutzklage und den Verhandlungen über Abfindung, Freistellung und weitere Bedingungen der Beendigung.

Kontakt

Kündigung prüfen lassen

Teilen Sie uns bitte mit, wann und auf welche Weise Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Nennen Sie uns auch den im Kündigungsschreiben angegebenen Beendigungstermin.

Für eine erste Prüfung benötigen wir das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen und vorhandene Abmahnungen. Schicken Sie uns außerdem die Unterlagen, die mit dem Kündigungsgrund zusammenhängen.