Wer muss für die Folgen eines Unfalls im Straßenverkehr aufkommen, und in welcher Höhe? Versicherungen versuchen gerne durch "hilfsbereite" Vermittlung von Sachverständigen und Mietwagenfirmen die Einschaltung von Rechtsanwälten zu verhindern. Das hat seinen Grund. Gerade wenn Sie keine Schuld an einem Unfall haben, bei dem Sie zu Schaden gekommen sind, sollten Sie die Regulierung einem Anwalt übertragen, häufig können Sie Ersatz von weit mehr Schadenspositionen verlangen, als Ihnen selbst bewusst ist. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung des Schadens und machen Ihre Rechte geltend - damit Sie so wenig wie möglich mit der oft lästigen und aufreibenden Unfallregulierung zu tun haben müssen. Die Kosten muss Ihnen der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung im Umfang seiner Haftung ersetzen.
Oftmals versuchen Versicherungen die Kosten mithilfe von Vermittlern zu minimieren. Es ist ratsam unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und stellen sicher dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
In der Regel muss die Partei die den Unfall verursacht hat oder deren Versicherung für die Folgen aufkommen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und prüfen wer in Ihrem Fall verantwortlich ist.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden sollten Sie Ihre Ansprüche durch einen Anwalt geltend machen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und setzen Ihre Rechte durch. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Versicherungen haben eigene Interessen und bieten oft nicht den vollen Betrag an. Mit unserer anwaltlichen Unterstützung sorgen wir dafür dass Ihnen kein Schaden entsteht. Gerne vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.
Neben offensichtlichen Positionen wie Fahrzeugschäden gibt es oft weitere Ansprüche wie Nutzungsausfall Wertminderung Kostenpauschalen und vor allem Schmerzensgeld oder sogar eine Schadensrente. Gerne prüfen wir für Sie welche Positionen Sie geltend machen können.
Ja, wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden können Sie unter Umständen vom Schädiger Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe hängt von der Schwere der Verletzung und vom Ausmaß des Verschuldens der Gegenseite ab. Gerne prüfen wir Ihren Anspruch und setzen diesen für Sie durch.
Wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind müssen in der Regel der Unfallverursacher und/oder dessen Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten ersetzen. Gerne klären wir dies für Sie und setzen Ihre Rechte durch.
Für Ihre Ansprüche nach einem Unfall im Straßenverkehr haften nebeneinander der Fahrer, der Halter und die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs. Notfalls gibt es auch noch spezielle Verkehrsunfallfonds. Gerne helfen wir Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Die Unfallregulierung kann Nerven kosten. Versicherungen sind in der Regel darauf aus, so wenig wie möglich zu zahlen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Korrespondenz bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Damit können Sie sich sicher sein dass alles zu Ihrem Vorteil abläuft.
1. Immer erst die Unfallstelle absichern. 2. Wenn es Verletze gibt: Notruf absetzen und danach Erste Hilfe leisten · 3. Bei größeren Schäden die Polizei benachrichtigen · 4. Den Unfall dokumentieren: Fotos aus verschiedenen Richtungen, Namen, Versicherungsdaten und Kennzeichen der Beteiligten notieren. ·5. Schadensmeldung an die eigene Versicherung. Dann ist es ratsam, sofort rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerne unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Situation und leiten die notwendigen Schritte ein.