Das Insolvenzverfahren ist keineswegs immer das Ende der wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens oder einer Person. Es zieht einen Strich unter die Vergangenheit und markiert gleichzeitig den möglichen Beginn von etwas Neuem. Das Insolvenzrecht ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, Unternehmen nicht zu zerschlagen, sondern zu erhalten. Allerdings – wenn das Verfahren erst einmal eingeleitet ist, liegt die Steuerung in den Händen des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts. Die notwendigen Vorbereitungen und die Maßnahmen zur Absicherung Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Basis müssen im Vorfeld getroffen werden. Dabei beraten und vertreten wir Sie.
Gute Chancen zur Wiederherstellung geordneter finanzieller Verhältnisse bietet die Insolvenzordnung für natürliche Personen. Grundsätzlich jedermann kann Restschuldbefreiung erlangen, wenn er sechs – unter Umständen auch nur fünf oder drei - Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens über einen Treuhänder seinen Gläubigern zur Verfügung stellt. Verbraucher und kleine Gewerbetreibende können über einen Schuldenbereinigungsplan noch schneller zum Ziel kommen.
Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner nach Kräften arbeiten und den pfändbaren Teil seines Einkommens über einen Treuhänder den Gläubigern zur Verfügung stellen. Erbschaften muss er zur Hälfte, Lottogewinne u. ä. in voller Höhe abgeben. Die Einhaltung dieser Pflichten ist Voraussetzung für die Restschuldbefreiung. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite um sicherzustellen dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Verbraucherinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen und kleine Gewerbetreibende. Es wird gewöhnlich ergänzt durch einen Antrag auf Restschuldbefreiung. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren.
Die Insolvenzordnung bietet für natürliche Personen gute Chancen zur Wiederherstellung geordneter finanzieller Verhältnisse. Schulden der Vergangenheit werden zurückgelassen und ein Neustart dadurch erst ermöglicht. Gerne beraten wir Sie wie Sie die Chancen des Insolvenzverfahrens ergreifen können.
Nein ein Insolvenzverfahren markiert nicht unbedingt das Ende eines Unternehmens. Es kann vielmehr einen Neuanfang bedeuten indem es die wirtschaftliche Vergangenheit abschließt. Gerne beraten wir Sie wie Sie Ihr Unternehmen durch diese Phase führen können.
Ein Schuldenbereinigungsplan ist eine spezielle Form der Einigung mit den Gläubigern darüber, wie die Schulden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erledigt werden sollen. Er kommt zustande, wenn die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen und Forderungen zustimmt und das Insolvenzgericht die Genehmigung erteilt. Wir helfen Ihnen dabei einen realistischen Plan zu erstellen und mit Ihren Gläubigern zu verhandeln.
Sobald das Insolvenzverfahren eingeleitet ist übernehmen das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter die Steuerung. Wir unterstützen Sie im Vorfeld bei der Vorbereitung und Absicherung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Die Insolvenzantragspflicht bedeutet dass in bestimmten Fällen ein Insolvenzantrag gestellt werden muss z.B. bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit einer GmbH. Kommt man als Geschäftsführer der Pflicht nicht nach, macht man sich in der Regel strafbar und schadensersatzpflichtig. Gerne informieren wir Sie über die genauen Bedingungen und unterstützen Sie im Antragsprozess.
Die Restschuldbefreiung erfordert in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg und klären Sie über alle erforderlichen Schritte auf.
Die Schuldenfalle beschreibt eine Situation in der Schulden stetig wachsen und mit dem verfügbaren Einkommen nicht mehr zu bewältigen sind. Dabei kann ein Insolvenzverfahren eine Möglichkeit sein um geordnete finanzielle Verhältnisse wiederherzustellen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Optionen.
Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Sie nehmen dann an der Verteilung der Insolvenzmasse teil. Außerdem gibt es bevorrechtigte Forderungen, für die besondere Bedingungen gelten. Es ist wichtig dass Anmeldungen korrekt und fristgerecht geschiehen. Gerne unterstützen wir Sie als Gläubiger hierbei.