Wer vermietet oder zur Miete wohnt, wird bald mit dem Mietrecht konfrontiert. Kann wegen Baulärms die Miete gemindert werden? Um wieviel? Wer muss welche Reparatur zahlen? Ist eine Mieterhöhung zulässig? Es gibt Hunderte typischer Mietrechtsprobleme Das deutsche Mietrecht nimmt den Mieter vor vielem in Schutz, doch auch der Vermieter ist nicht ohne Rechte. Fristen und Formalitäten sind von beiden Seiten einzuhalten.
Mietverträge über Gewerbeobjekte werden häufig mit sehr langen Laufzeiten abgeschlossen. Um so wichtiger ist hier eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung, etwa im Hinblick auf Gewährleistung für bestimmte Eigenschaften und Eignungen, Instandhaltungspflichten, Mietzinsanpassung und Konkurrenzschutz.
Mietzinsanpassungen sollten klar im Mietvertrag geregelt sein insbesondere bei Gewerbemietverträgen. Die Konditionen sollten für beide Parteien transparent und nachvollziehbar sein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung solcher Klauseln.
Kündigungsfristen hängen vom Mietvertrag und von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Es gibt gesetzliche Mindestfristen die beachtet werden müssen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und beraten Sie entsprechend.
Ja Baulärm kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Grund zur Mietminderung sein. Die genaue Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und prüfen Ihre individuelle Situation.
Das deutsche Mietrecht schützt beide Parteien. Mieter haben z.B. ein Recht auf eine mängelfreie Wohnung Vermieter haben das Recht auf fristgerechte Mietzahlungen. Gerne beraten wir Sie umfassend zu Ihren spezifischen Rechten und Pflichten.
Die Zuständigkeit für Reparaturen hängt oft vom Mietvertrag und den spezifischen Schäden ab. Generell ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig es gibt jedoch Ausnahmen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem konkreten Fall.
Konkurrenzschutz bedeutet dass der Vermieter im selben Objekt oder in unmittelbarer Nähe nicht an Konkurrenten des Mieters vermieten darf. Dies ist wichtig um wirtschaftliche Interessen des Mieters zu schützen und muss im Mietvertrag geregelt werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Eine Mieterhöhung muss bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen und oft bedarf es einer Zustimmung des Mieters. Es gibt verschiedene Gründe für Mieterhöhungen z.B. Modernisierung. Gerne unterstützen wir Sie hierbei um Klarheit zu schaffen.
Bei Mietverträgen über Gewerbeobjekte insbesondere mit langen Laufzeiten ist eine sorgfältige Vertragsformulierung essentiell. Dies schützt vor späteren Unklarheiten und Streitigkeiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Überprüfung solcher Verträge.
Die Instandhaltung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Abweichende vertragliche Regelungen sind aber - in Grenzen - möglich und üblich. Wichtig ist, Unklarheiten im Vertrag zu vermeiden oder wenigsten später einvernehmlich zu korrigieren, damit Streit vermieden wird. Gerne beraten wir Sie hierzu und überprüfen Ihren Mietvertrag.
Es ist wichtig regelmäßig Mietverträge auf ihre Aktualität und Konformität mit dem aktuellen Mietrecht zu überprüfen. Gesetzesänderungen können Anpassungen notwendig machen. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Überprüfung und Anpassung.