Aktiengesellschaft - eine Rechtsform nur für Großunternehmen? Das ist völlig falsch. In Wahrheit eignet sich die Aktiengesellschaft sehr gut für mittelständische Unternehmen und ist der GmbH oft deutlich überlegen. Unschlagbar ist sie auf den Gebieten Kompetenzverteilung, Kapitalbeschaffung und Nachfolgeregelung. Im täglichen Geschäft lässt sie sich - als nicht börsennotierte, sogenannte "kleine" AG - nicht komplizierter handhaben als eine gewöhnliche GmbH oder gar GmbH & Co.KG. Warum ist sie nicht verbreiteter, wenn sie doch so gut ist? Vermutlich weil zu wenige Berater sich damit auskennen. Und weil man gewohnte Pfade eben nur schwer verlässt.
Die Gründung einer AG erfordert bestimmte Formalien und Dokumente. Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Gründungsprozess und stellen sicher dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Durch den Einsatz von stimmrechtslosen Vorzugsaktien können Sie Kapital aufnehmen ohne die Kontrolle über Ihr Unternehmen zu verlieren. Gerne erörtern wir mit Ihnen die passende Kapitalstruktur für Ihre AG.
Die Satzung einer AG regelt Aspekte wie das Grundkapital die Rechte von Aktionären und den Aufbau der Gesellschaft. Lassen Sie sich von uns bei der Erstellung oder Änderung Ihrer Satzung beraten.
Die AG ermöglicht eine schrittweise Übertragung des Unternehmens auf die nächste Generation. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung einer effektiven Nachfolgeregelung.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand und hat bestimmte Mitentscheidungsrechte. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Klärung der Aufsichtsratsfunktionen in Ihrer AG.
Die Aktiengesellschaft eignet sich sowohl für Groß- als auch für mittelständische Unternehmen. Sie bietet viele Vorteile in Bereichen wie Kompetenzverteilung Kapitalbeschaffung und Nachfolgeregelung. Gerne beraten wir Sie zu den Vorteilen einer AG für Ihr Unternehmen.
Eine nicht börsennotierte 'kleine' AG lässt sich im täglichen Geschäft ähnlich handhaben wie eine GmbH. Wenn Sie sich für eine AG entscheiden möchten unterstützen wir Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen.
'Going public' bezeichnet den Börsengang einer AG während 'squeeze out' den Ausschluss von Minderheitsaktionären aus der Gesellschaft bezeichnet. Bei Fragen zu diesen komplexen Themen unterstützen wir Sie gerne und sorgen für rechtliche Klarheit.
Vinkulierte Namensaktien sind an bestimmte Personen gebunden und deren Übertragbarkeit kann eingeschränkt sein. Gerne klären wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten dieser Aktienform auf.
Das Grundkapital ist das bei Gründung oder durch Kapitalerhöhung festgelegte Kapital der AG. Das genehmigte Kapital ermöglicht dem Vorstand das Kapital der AG unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen. Gerne erläutern wir Ihnen die Feinheiten und helfen bei der Festlegung in Ihrer Satzung.