(ct) Der beklagte Verkäufer hatte einen gebrauchten PKW Golf 6 bei ebay angeboten, Startpreis 1,00 EUR. Ein Gebot von 1 EUR ging von dritter Seite ein, der Kläger überbot mit 1,50 EUR. Der Beklagte trieb nun von seinem zweiten account aus den Preis hoch, der Kläger ging immer mit, bei Auktionsschluss lag das Gebot des Beklagten bei 17.000,00 EUR, der Kläger kam mit einem Gebot in gleicher Höhe nicht mehr zum Zuge. Eigengebote sind nach den Geschäftsbedingungen von ebay verboten. Der Kläger verlangte deshalb vom beklagten die Überlassung des Golf für 1,50 EUR, seinem letzten Gebot vor der Preistreiberei des Beklagten. Dieser teilte mit, das Fahrzeug bereits anderweitig verkauft zu haben, worauf der Kläger ihn auf Schadensersatz in Höhe von 16.500 EUR (dem Marktwert des Fahrzeugs minus 1,50 EUR) verklagte.
Der Bundesgerichtshof gab der Klage statt. Die Begründung ist nicht leicht nachzuvollziehen (Landgericht ebenso, Oberlandesgericht gegenteilig) aber im Ergebnis zu begrüßen.