(ct) Wer als Verbraucher im Online-Handel einen Katalysator bestellt, diesen in sein Auto einbaut, eine Probefahrt durchführt, danach wegen Leistungsminderung des Fahrzeugs die Bestellung widerruft und den Katalysator mit erheblichen Einbau- und Gebrauchsspuren zurücksendet, ist dem Verkäufer grundsätzlich zum Wertersatz verpflichtet. Allerdings muss der Verkäufer beim Vertragsschluss auf die mögliche Wertersatzverpflichtung hingewiesen haben (BGH Urteil vom 12.10.2016 – VIII ZR 55/15).