Insolvenz
Das Insolvenzverfahren ist keineswegs immer das Ende der wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens oder einer Person. Es zieht einen Strich unter die Vergangenheit und markiert gleichzeitig den möglichen Beginn von etwas Neuem. Das Insolvenzrecht ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, Unternehmen nicht zu zerschlagen, sondern zu erhalten. Allerdings – wenn das Verfahren erst einmal eingeleitet ist, liegt die Steuerung in den Händen des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts. Die notwendigen Vorbereitungen und die Maßnahmen zur Absicherung Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Basis müssen im Vorfeld getroffen werden. Dabei beraten und vertreten wir Sie.
Gute Chancen zur Wiederherstellung geordneter finanzieller Verhältnisse bietet die Insolvenzordnung für natürliche Personen. Grundsätzlich jedermann kann Restschuldbefreiung erlangen, wenn er sechs – unter Umständen auch nur fünf oder drei - Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens über einen Treuhänder seinen Gläubigern zur Verfügung stellt. Verbraucher und kleine Gewerbetreibende können über einen Schuldenbereinigungsplan noch schneller zum Ziel kommen.
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