Handelsrecht / Wirtschaftsrecht
Damit Geschäfte reibungslos laufen, brauchen sie rechtliche Bahnen - und wer die bestimmt, hat einen strategischen Vorteil. Großunternehmen wissen das und stellen Ihren Lieferanten sehr detaillierte Vertragsbedingungen. Hier nach dem Motto "Augen zu und durch" zu verfahren, ist höchst riskant. Lassen Sie sich beraten, wir sagen Ihnen kurz und bündig, wo die Gefahren lauern, und zeigen Ihnen Abwehrstrategien.
Einkauf und Vertrieb sollten auch Mittelständler rechtlich strukturieren. Und zwar nicht durch Kleingedrucktes auf Formularrückseiten (die im Fax- und eMailverkehr ohnehin oft auf der Strecke bleiben), sondern durch Klartext auf der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung. Wichtige Geschäftsverbindungen sollten durch Rahmenvereinbarungen hinterlegt werden. Wir stellen Ihnen das Nötige zusammen.
Auch bei der Gestaltung von Vertriebssystemen sind wir behilflich. Wir sind erfahren in der Gestaltung von Verträgen mit Handelsvertretern, Vertragseinzelhändlern, Großhändlern usw..
Wer zuerst leistet - liefert oder zahlt - geht immer ein Risiko ein. Im Auslandsgeschäft steht häufig nicht einmal funktionierende Rechtsschutz zur Verügung. Wir helfen Ihnen, dieses in Verträgen angemessen abzusichern.
Das Recht der Kaufleute ist im übrigen schnell und hart. Häufig bleiben nur Tage oder Stunden, um zweckentsprechend zu reagieren. Holen Sie frühzeitig Rat ein.
- Akkreditiv
- Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB)
- Buchauszug
- CISG (UN-Kaufrecht)
- Eigentumsvorbehalt
- Frachtbrief
- Handelsbrauch
- INCOTERMS
- Kaufmann
- Konkurrenzschutz
- L/C
- Provision
- Rechnungslegung
- Spedition
- Transport
- Vertriebssystem
- Wettbewerbsverbot
- Zahlungssicherung