Familienrecht
Scheiden tut weh - allen Beteiligten, vor allem den Kindern. Aber wenn es schon sein muss, dann wenigstens ohne vermeidbare Schäden. Das ist das Ziel unserer Beratung.
Im Zusammenhang mit der Scheidung sind Fragen von existentieller Bedeutung zu regeln, nämlich
- die Verteilung von Vermögen und Hausrat
- der Ausgleich von Renten- und sonstigen Versorgungsanwartschaften
- der Ehegatten- und Kindesunterhalt
- das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.
Im besten Falle klären Sie diese Punkte einvernehmlich, die wirtschaftlichen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Gerade wenn die Scheidung in eine Lebensphase fällt, in der die Vermögensbildung noch nicht abgeschlossen ist, sollten Sie diesen Weg einschlagen. Freilich darf es auch nicht dazu kommen, dass ein Ehepartner um des lieben Friedens willen oder unter dem schmerzlichen Erlebnis der Trennung auf allen Gebieten nachgibt - und hinterher der/die Dumme ist. Zum Schutz vor übereilten Zugeständnissen und falschen Dispositionen sollten Sie und Ihr Ehepartner sich schon in der Anfangsphase anwaltlich beraten lassen.
Auch abgesehen von Trennung und Scheidung gibt es famillienrechtliche Fragen, die sie mit anwaltlicher Hilfe klären sollten. Zum Beispiel einen Ehevertrag, die Adoption von Kindern, den Kindes- und Elternunterhalt und vieles mehr.
- Ehescheidung
- Trennungsjahr
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Krankenvorsorgeunterhalt
- Altersvorsorgeunterhalt
- Elternunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- begrenztes Realsplitting
- Lohnsteuerklassewechsel
- Vaterschaftsanfechtung
- Güterstand
- Ehewohnung
- Hausrat
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- Düsseldorfer Tabelle
- Betreuungsbonus
- Mangelfall
- notwendiger Selbstbehalt
- Unterhaltstitel
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss
- Erziehungsgeld