Einsicht in die Personalakte – wer, wie, wo?

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Einsicht in die Personalakte – wer, wie, wo?

(ct)  Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Personalakte einzusehen. Die ist Eigentum des Arbeitgebers und befindet sich üblicherweise in Räumen, die dem Hausrecht des Arbeitgebers unterliegen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, wie die Rechte beider Seiten zu berücksichtigen sind.

Kern des Streits war die Frage, ob der Klägers zur Einsichtnahme in seine Personalakte seine anwaltliche Vertreterin hinzuziehen durfte. Das Bundesarbeitsgericht hat das verneint, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anfertigung von Kopien ermöglichte. Denn dann könne die Prüfung der Unterlagen außerhalb der Betriebsräume erfolgen und der Arbeitgeber sei nicht veranlasst, dem Rechtsanwalt des Arbeitgebers Zugang zu gewähren.