Arbeitsrecht / Dienstvertragsrecht
Wir kennen die unterschiedlichen Sichtweisen von Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitnehmern und beherrschen das Rechtsgebiet (Fachanwalt). Deshalb dringen wir schnell zum Kern des jeweiligen Problems vor und bieten adäquate Lösungen an.
Die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ist der schwerwiegendste Streitfall im Individualarbeitsrecht. Gesetzlicher Kündigungsschutz kann schon in Kleinbetrieben bestehen, er muss jedoch in der Regel innerhalb einer Dreiwochenfrist durch Klage geltend gemacht werden. Häufig kommt es dann zur einvernehmlichen Beendigung gegen Zahlung einer Sozialabfindung - wie hoch diese ausfällt oder ob überhaupt eine anfällt oder ob gar die Kündigung scheitert, entscheidet sich maßgeblich im Vorfeld der Kündigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können hier zahlreiche irreparable Fehler machen. Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser sind Ihre Chancen.
Arbeitsverträge sind Zeitbomben. Sie fliegen dem um die Ohren, der nicht aufgepasst hat. Das höhere Risiko tragen hier Arbeitgeber. Denn Arbeitnehmer sind durch die gesetzlichen Bestimmungen über "Allgemeine Geschäftsbedingungen" geschützt. Was ihnen freilich auch nur etwas nützt, wenn sie es wissen oder erfahren. Die Rechtslage ist komplex - lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie unterschreiben.
Für Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern gelten viele Regeln des Arbeitsrechts nur teilweise. Man kann vieles freier gestalten - muss es aber auch tun. Es gibt besondere Risiken hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht. Und auch Wettbewerbsklauseln wollen wohl bedacht werden. Immer bedeutsamer: Fragen der persönlichen Haftung. Ein von uns sorgfältig gestalteter Vertrag vermeidet späteren Streit und Kosten.
Das Betriebsverfassungsrecht ist die "Königsdisziplin" des Arbeitsrechts. Wir haben hier schon lange Erfahrung, und zwar auch in den Überschneidungen mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht (Unternehmenskauf, M&A) und dem Insolvenzrecht (Sanierung). Wir helfen, Konflikte in einem frühen Stadium zu lösen, entwerfen klare Betriebsvereinbarungen und vertreten natürlich auch Betriebsparteien im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren oder wirken an Einigungsstellen mit. Wir sind auch erfahren in der Verhandlung und Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan.
Erfolgreich und konstruktiv kann nur spielen, wer die Regeln kennt. Deshalb bieten wir Seminare zum Betriebsverfassungsrecht an, die inhaltlich speziell auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes zugeschnitten werden können.
- Abmahnung
- Altersteilzeit
- Arbeitsvertrag
- Ausschlussfrist
- Befristung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ("BQ")
- Einigungsstelle
- Flexibilisierung
- Interessenausgleich
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Leistungs- und erfolgsabhängige Vergütung (LEAV)
- Mobbing
- Outplacement
- Schadensersatz
- Sozialplan
- Tarifvertrag
- Teilzeit
- Transfersozialplan
- Zeugnis